Impressum

 

Hinweise zu Grossbötzl, Schmitz & Partner, Nachhaltigkeitsrisiken von Investments, Mitwirkungspolitik und Informationen zur Identität der wichtigsten Handelsplätze, Haftungsausschluss und Ombudstelle

 

 

Verantwortlich

Impressum

Grossbötzl, Schmitz & Partner Vermögensverwaltersozietät GmbH
Königsallee 60G
40212 Düsseldorf

Kontaktdaten
Fon: 0211 – 136990
Fax: 0211 – 323239
E-Mail: [email protected]

Geschäftsführende Gesellschafter
Walter Sommer, Dirk Sommer, Philip Terwey

Handelsregister
HRB 20712, Amtsgericht Düsseldorf

USt.-IdNr.
DE 121 296 139

Hinweise zu Grossbötzl, Schmitz & Partner
– Die Erlaubnis für das Betreiben der Finanzportfolioverwaltung wurde gemäß § 64e Abs. 2 Satz 1 KWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt.

– Grossbötzl, Schmitz & Partner ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter e.V. (VuV) und unterliegt der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

 

Anlagemanagement

Nachhaltigkeitsrisiken von Investments

Grossbötzl, Schmitz & Partner setzt sich mit Nachhaltigkeitsrisiken von Investments im Rahmen seines Anlagemanagements auseinander. Unter Nachhaltigkeitsrisiko („ESG-Risiko“) werden von unserer Gesellschaft die potenziellen negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei im engeren Sinne definiert und umfasst nicht die potentiellen nachteiligen Auswirkungen eines zugrunde liegenden Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft. Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt („Environment“), Soziales und Unternehmensführung („Corporate Governance“) unterteilt und können entweder makroökonomischer Natur sein oder in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen.

Makroökonomische Nachhaltigkeitsfaktoren umfassen sowohl physische Klimarisiken wie zum Beispiel Extremwetterereignisse oder Klimaerwärmung als auch sogenannte Transitionsrisiken im Zusammenhang der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Nachhaltigkeitsfaktoren im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens sind beispielsweise umweltverträgliche Produktion, Einhaltung von zentralen Arbeitsrechten oder Maßnahmen bzgl. Verhinderung von Korruption. Die Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage können zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Rentabilität oder der Reputation des zugrunde liegenden Unternehmens führen und sich erheblich auf den Marktpreis der Anlage auswirken.

 

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Negativerklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen

 

 

Festlegung

Mitwirkungspolitik

Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik
der Grossbötzl, Schmitz & Partner Vermögensverwaltersozietät GmbH gem. § 134b AktG

Die Grossbötzl, Schmitz & Partner Vermögensverwaltersozietät GmbH – nachstehend „Institut“ genannt – unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.

Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.

Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:

  • Das Institut übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.
  • Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.
  • Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.

 

Depotführung

Informationen zur Identität der wichtigsten Handelplätze

und der Ausführungsqualität in Bezug auf Vermögensverwaltungsmandate Privatkunden

Gemäß § 82 Abs. 9 WpHG ist die Grossbötzl, Schmitz & Partner Vermögens-verwaltersozietät GmbH (GS&P) verpflichtet, einmal jährlich für jede Gattung von Finanzinstrument die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, die bezogen auf das Handelsvolumen am bedeutendsten sind und Informationen über die dort erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen.

GS&P führt Aufträge im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung nicht selbst aus, sondern beauftragt ausschließlich Dritte (das depotführende Kreditinstitut) mit der Auftragsausführung.
Da GS&P somit Dritte zwecks Ausführung von Aufträgen beauftragt, sind nach Maßgabe der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten folglich die fünf bedeutensten depotführenden Kreditinstitute anzugeben und in Bezug auf diese weitere Details zu vermitteln.

Es bestehen bezüglich der aufgelisteten depotführenden Kreditinstitute weder enge Verbindungen der Grossbötzl, Schmitz & Partner Vermögensverwaltersozietät GmbH noch bestehen sonstige Interessenkonflikte zu diesen, welche dem Kundeninteresse zuwider laufen könnten.

Für die Ausführung von Aufträgen von Privatkunden ist grundsätzlich das Gesamtentgelt (Preis des Wertpapieres zzgl. Kosten der Transaktion) als maßgeblicher Faktor zur Bewertung heranzuziehen.

GS&P behält sich vor, Weisungen zu erteilen, wenn GS&P dies zur Wahrung der Interessen und zur Sicherstellung einer hinreichenden Ausführungsqualität für erforderlich hält.

Verpflichtung

Haftungsausschluss

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Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.

Schlichtung

Ombudsstelle

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig:

VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, http://vuv-ombudsstelle.de/

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.